Allgemeine Informationen für nichtbayerische Leser
Das bestandene erste Staatsexamen ist die Voraussetzung für den Antritt des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) für das Lehramt an öffentlichen Schulen in Bayern. Im Rahmen des ersten Staatsexamens sind zwei Klausuren im Fach Geschichte zu schreiben: 1) Altertum oder Mittelalter mit bayerischer Landesgeschichte im Mittelalter; 2) Neuere oder Neueste Geschichte mit bayerischer Landesgeschichte in der Neuzeit. Staatsexamensklausuren werden zweimal im Jahr geschrieben, und zwar im Frühjahr und Herbst.
Die zentral gestellten Klausurfragen sind gleich für alle bayerischen Kandidaten, die das Staatsexamen zu einem Termin ablegen; die Kandidaten wissen vor Antritt der Prüfung lediglich, daß diese z.B. die Frühe Neuzeit (bis 1789/1815) oder die neueste Zeit betrifft, und müssen sich demnach breit vorbereiten (Intention des Ministeriums). Deshalb darf die Beantwortung der Fragen weder den Besuch einer besonderen Lehrveranstaltung noch die Kenntnis von Spezialliteratur voraussetzen (Hieraus ergibt sich in der Praxis eine gewisse inhaltliche Beschränkung der Fragen auf die Reichs- bzw. deutsche Geschichte).
Die Korrektur der Antworten auf eine bestimmte Frage erfolgt zunächst durch den Dozenten, der sie gestellt hat, und dann durch einen ihm zugeordneten Zweitkorrektoren, der nicht an derselben Universität wie der Erstkorrektor wirken darf. Die Prüfungen sind in beiden Richtungen anonymisiert: Die Prüflinge wissen nicht, wer die Fragen gestellt hat bzw. korrigeren wird, und die Korrektoren wissen nicht, wer die Prüflinge sind (Identifikation durch Kennwort auf dem Prüfungsbogen).
Im Gegensatz zu den schriftlichen Staatsexamensarbeiten sind die in vier bzw. drei Fächern (vertieft: alte Geschichte oder mittlere Geschichte, neuere Geschichte oder neueste Geschichte, Landesgeschichte, Didaktik der Geschichte je 30 Minuten; nicht vertieft: Altertum oder Mittelalter (25 Min.), Neuere oder Neueste Geschichte (25 Min.), Didaktik der Geschichte (25 Min.)) abzulegenden mündlichen Prüfungen thematisch zumeist sehr eng. Die Kandidaten suchen unter den Dozenten der eigenen Universität ihre mündlichen Prüfer aus und vereinbaren mit diesen die Themen der mündlichen Prüfung sowie die zugrundezulegende Literatur. Die mündliche Prüfung wird vom ausgewählten Dozenten im Beisein eines Schullehrers abgenommen, der verpflichtet ist, mindestens eine Frage zu stellen und an der Notenfestsetzung mitzuwirken. Die Note wird den Kandidaten in der Regel unmittelbar nach Abschluß der mündlichen Prüfung bekanntgegeben.
Notenbildung Vertieft (LA Gymnasium)
1) Die Festlegung, welche Teilfächer schriftlich und welche mündlich geprüft werden sollen, erfolgt bei der Anmeldung zur Prüfung.
2) Schriftliche und mündliche Prüfungsleistungen stehen in einem Verhältnis von 2:1 zueinander.
3) Zur Berechnung der fachwissenschaftlichen Note (Didaktik zählt hier nicht!) werden die schriftlichen Prüfungen jeweils fünffach bewertet. Die mündlichen Prüfungen werden unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob sie 20 Minuten (Landesgeschichte) oder 30 Minuten (Altertum bzw. Mittelalter; Neuere bzw. Neueste Geschichte, was auch immer nicht schriftlich geprüft wird) dauern. Die 20-minütige Prüfung in Landesgeschichte wird einfach, die 30-minütigen Prüfungen zweifach bewertet.
4) Zur Ermittlung der Fachnote wird die fachwissenschaftliche Note 14-fach bewertet, die fachdidaktische Note einfach bewertet und die Summe durch 15 geteilt.
Datum der Erstanlage: 6. Februar 1996 Letzte Änderung: 23. Januar 2004 von Stuart Jenks (für ein korrekt adressiertes E-Post-Formular meinen Namen mit der Maus anklicken!)